Die fortschreitende Digitalisierung hat längst auch in der landwirtschaftlichen Branche Einzug gehalten. Dabei geht es schon lange nicht mehr nur um die Optimierung von Maschinen oder die effiziente Nutzung von Agrar-Software. Immer mehr Landwirtinnen und Landwirte setzen auf soziale Medien, um ihre Betriebe zu präsentieren, Produkte zu bewerben oder die eigene Marke zu stärken. Besonders Plattformen wie Instagram bieten hierfür ein vergleichsweise niedrigschwelliges Umfeld: Mit ansprechenden Bildern, kurzen Videos und kreativen Story-Formaten lassen sich die eigenen Hofprodukte, landwirtschaftlichen Dienstleistungen oder individuellen Konzepte rund um nachhaltige Agrarwirtschaft in Szene setzen.

Doch genau hier lauert eine unterschätzte Gefahr: Die unerlaubte Nutzung von Musikstücken oder Sounds in Videos, Reels und Stories. Schnell kann ein vermeintlich harmloser Hintergrundsong zur Abmahnung führen, wenn die Urheberrechte des Musikstücks verletzt werden. Zugleich stellt sich die Frage, ab wann ein Account als „kommerziell“ gilt. Denn ist der eigene Instagram-Auftritt plötzlich eine gewerbliche oder kommerzielle Plattform, gelten strengere Vorgaben, und die Missachtung kann teure Rechtsfolgen nach sich ziehen. In diesem Beitrag werfen wir einen kritischen Blick auf diese Problematik. Wir wollen aufklären, Hilfestellungen geben, Erfahrungen teilen und auf die Mythen eingehen, die sich um dieses Thema ranken. Zudem soll ein Fazit gezogen werden, wie Sie als Landwirtin oder Landwirt die Risiken minimieren und im Zweifelsfall kompetente Beratung einholen können.


Die rechtliche Ausgangslage und ihr Mehrwert für Landwirtinnen und Landwirte
Die Nutzung von Musik, sei es in Videos, Podcasts oder Social-Media-Clips, ist in Deutschland an strenge Regelungen gebunden, insbesondere an das Urheberrecht. Das Urheberrechtsgesetz sieht vor, dass jede Art der öffentlichen Wiedergabe von Musik in der Regel eine Erlaubnis des Rechteinhabers erfordert – oder eine entsprechende Lizenzierung über Verwertungsgesellschaften. Wer also in seinem Instagram-Video einen bekannten Song einbettet, benötigt hierfür entsprechende Nutzungsrechte. Fehlen diese, kann eine kostenpflichtige Abmahnung drohen.

Gerade für Landwirtinnen und Landwirte, die mit viel Leidenschaft und oft auch persönlichem Einsatz ihre Betriebe präsentieren, ist dies ein Fallstrick. Schnell ist ein kurzer Clip mit einer Musikuntermalung hochgeladen – schließlich soll der eigene Hof sympathisch, jung und modern wirken. Doch was, wenn dieser Beitrag als kommerziell eingestuft wird, weil er implizit dazu dient, Produkte zu bewerben oder eine Unternehmensmarke zu stärken? Dann gelten besondere Bedingungen, und viele Betroffene merken erst nach Erhalt einer Abmahnung, dass ihr schönes Image-Video zu einem kostspieligen Problem geworden ist.

Der Mehrwert einer soliden Kenntnis der Rechtslage liegt auf der Hand: Wer sich im Vorfeld informiert, kann teure Abmahnungen und langwierige Rechtsstreitigkeiten vermeiden. Für Landwirtinnen und Landwirte, die ohnehin oft an knappen Kalkulationen und steigenden Kosten arbeiten, ist die Vermeidung unnötiger Rechtsrisiken ein erheblicher Vorteil. Zudem bietet ein sorgfältig und rechtskonform gepflegter Social-Media-Auftritt den Kundinnen und Kunden ein seriöses, vertrauenswürdiges Bild des Betriebes – eine Win-win-Situation.


Erfahrungsberichte aus der Praxis
Aus unseren Beratungsprojekten – wir begleiten seit geraumer Zeit landwirtschaftliche Betriebe bei der Digitalisierung und Neuausrichtung – wissen wir, wie schnell man in diese Falle tappen kann. Viele Betriebe haben ihre Instagram-Accounts anfangs nur sporadisch genutzt. Mit zunehmender Bekanntheit wuchsen jedoch auch die Ansprüche: Professionellere Videos sollten die eigene Philosophie transportieren, ein einheitlicher Markenauftritt sollte neue Kundinnen und Kunden gewinnen. Hier wurde dann gerne auf populäre Musik zurückgegriffen, um die Videos lebendiger, ansprechender und emotionalisierender zu gestalten.

Ein Beispiel: Ein Hof wollte für seine hofeigenen Käseprodukte werben und hat kurze Storys mit angesagter Popmusik hinterlegt. Während die ersten Videos ohne Konsequenzen blieben, führte ein späteres Reel mit einem rechtlich geschützten Titel eines bekannten Künstlers zu einer Abmahnung durch den Rechteinhaber. Die finanziellen Forderungen waren nicht unerheblich, ganz zu schweigen von dem damit verbundenen Aufwand an Schriftverkehr, Rechtsberatung und Klärung mit Anwälten.

Diese Erfahrung zeigt: Auch wenn es vermeintlich „alle“ tun – einfach irgendeinen angesagten Song unter die eigenen Clips zu legen, kann langfristig sehr teuer werden. Gleichzeitig wird deutlich, dass das „Betreiben“ eines Instagram-Kanals, der die eigenen Produkte präsentiert, schnell als kommerzieller Auftritt gewertet werden kann. Dies gilt umso mehr, wenn im Profil ein Online-Shop oder Bestellmöglichkeiten verlinkt sind, wenn Produktpreise genannt werden oder wenn der Gesamtauftritt klar auf Verkauf und Kundengewinnung zielt. Kurz: Was für private Hobby-Influencer noch als Privatvergnügen durchgeht, ist für gewerblich tätige Landwirtinnen und Landwirte oftmals bereits kommerzielles Handeln.


Mythen und Halbwahrheiten: Was kursiert im Netz?
Im Internet, insbesondere in Foren und Social-Media-Gruppen, kursieren zu diesem Thema zahlreiche Mythen und Halbwahrheiten. Einige behaupten, dass man bis zu einer bestimmten Follower-Zahl völlig frei Musik nutzen dürfe. Andere glauben, dass die reine Nutzung von Hintergrundmusik ohne Nennung des Titels oder Künstlers unkritisch sei. Wieder andere sind überzeugt, dass es ausreicht, im Beschreibungstext auf den Urheber des Musikstücks zu verweisen.

All diese Annahmen sind trügerisch. Es gibt keine „magische Follower-Grenze“, ab der kommerzielle Nutzung beginnt oder endet. Die Unterscheidung zwischen privat und kommerziell hängt vielmehr vom Gesamtbild des Auftritts ab, vor allem von der Absicht, mit dem Account Einnahmen zu generieren oder das eigene Geschäft zu fördern. Auch ein Hinweis auf den Künstler oder die Künstlerin im Beschreibungstext ersetzt nicht die erforderliche Lizenz. Solche gut gemeinten Verweise schützen nicht vor Abmahnungen.


Fragen aus dem Netz und Antworten aus Foren – ein kritischer Blick
In vielen Online-Communities werden immer wieder ähnliche Fragen gestellt. Beispielhaft einige häufige Fragestellungen:

Frage: „Mein Account zeigt nur Bilder von meinem Hof und ab und zu ein Produkt. Bin ich schon kommerziell?“
Antwort aus Foren: Manche User antworten, dass es erst kommerziell ist, wenn ein Shop verlinkt oder Preise genannt sind. Doch dies ist nur ein Teil der Wahrheit. Bereits die konsequente Präsentation von Produkten oder Leistungen des eigenen Betriebes kann als kommerziell gewertet werden, wenn damit eine klare Absatzförderung beabsichtigt ist.

Frage: „Ich habe nur einen sehr kurzen Musikausschnitt benutzt, unter 10 Sekunden. Ist das erlaubt?“
Antwort aus Foren: Es kursiert oft das Gerücht, dass kurze Ausschnitte unter einer bestimmten Länge frei nutzbar sind. Dies ist aber falsch. Auch kurze Snippets können urheberrechtlich geschützt sein. Entscheidend ist in der Regel, ob die Musik erkennbar ist und ob durch die Nutzung ein wirtschaftlicher Schaden für den Rechteinhaber denkbar ist.

Frage: „Wenn ich die Musik von Instagram selbst zur Verfügung gestellt bekomme, kann ich dann abgemahnt werden?“
Antwort aus Foren: Einige Foren-Mitglieder meinen, dass von Instagram bereitgestellte Musik grundsätzlich legal sei. Das ist grundsätzlich nicht verkehrt, aber man muss sehr genau die Nutzungsbedingungen der Plattform prüfen. Nicht alle Titel, die Instagram anbietet, sind ohne Weiteres für gewerbliche oder kommerzielle Zwecke freigegeben.

Diese Beispiele zeigen, wie wichtig es ist, sich bei Fragen rund um Urheberrecht und kommerzielle Nutzung an fachkundige Stellen zu wenden, statt sich auf halbgare Ratschläge in Foren zu verlassen.


Fazit – Vorsicht ist besser als Nachsicht
Wer als Landwirtin oder Landwirt im Netz Präsenz zeigt, sei es auf Instagram, Facebook oder anderen Plattformen, sollte sich bewusst sein, dass die kommerzielle Nutzung von Musik strengen Regeln unterliegt. Es ist ein schmaler Grat zwischen privatem Teilen von Alltagsszenen auf dem Hof und dem professionellen Marketing für Produkte, Dienstleistungen oder Markenwerte. Sobald der Instagram-Account dazu dient, den Betrieb bekannter zu machen, den Verkauf anzukurbeln oder die Marke zu stärken, kann er als kommerziell gelten. Dann sind urheberrechtlich geschützte Inhalte, wie Musik, nicht ohne entsprechende Lizenzen nutzbar.

Wer auf Nummer sicher gehen möchte, sollte sich rechtzeitig informieren, gegebenenfalls neutrale Musikbibliotheken, lizenzfreie Musik oder speziell erworbene Lizenzen nutzen. Dies spart langfristig Geld, Ärger und unnötige juristische Auseinandersetzungen. Bei Fragen empfiehlt es sich, professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen. Unsere Expertinnen und Experten von hof-nachfolge.de stehen Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite und unterstützen Sie bei der rechtssicheren Ausgestaltung Ihres digitalen Auftritts.


FAQ (Häufig gestellte Fragen)

  1. Ab wann gilt mein Instagram-Account als kommerziell?
    Sobald Sie Ihren Auftritt nutzen, um Produkte, Dienstleistungen oder Markenwerte Ihres Hofes aktiv zu bewerben, Ihren Absatz zu steigern oder neue Kundinnen und Kunden zu gewinnen, kann Ihr Account als kommerziell eingestuft werden. Dies hängt nicht nur von offensichtlichen Werbeabsichten ab, sondern vom Gesamtbild: Verlinkungen, Produktpräsentationen, Preisinformationen und die klare Ausrichtung auf den Vertrieb spielen dabei eine Rolle.
  2. Darf ich einfach Musik, die Instagram mir anbietet, verwenden?
    Nicht jede von Instagram bereitgestellte Musik ist automatisch für kommerzielle Zwecke freigegeben. Sie sollten die Nutzungsbedingungen der Plattform genau prüfen oder lizenzfreie Musikquellen nutzen. Bei Unsicherheiten ist rechtlicher Rat ratsam.
  3. Sind kurze Musikausschnitte (z. B. unter 10 Sekunden) erlaubt?
    Auch kurze Ausschnitte können urheberrechtlich geschützt sein. Das Gerücht, es gäbe eine freie Nutzungsdauer, ist falsch. Entscheidend ist die Rechtelage: Ist die Musik erkennbar und handelt es sich um urheberrechtlich geschütztes Material, benötigen Sie eine Lizenz.
  4. Was kann passieren, wenn ich ohne Lizenz urheberrechtlich geschützte Musik nutze?
    Ihnen drohen kostenpflichtige Abmahnungen, Unterlassungsansprüche sowie gegebenenfalls Schadensersatzforderungen. Diese können schnell ins Geld gehen und Ihr Budget belasten. Zudem bedeutet es oft einen erheblichen Zeit- und Nervenaufwand, sich mit solchen Rechtsstreitigkeiten auseinanderzusetzen.
  5. Woher bekomme ich rechtlich einwandfreie Musik?
    Es gibt zahlreiche lizenzfreie Musikbibliotheken im Internet, bei denen Sie gegen eine einmalige Gebühr oder mit einem Abo-Modell Musik nutzen dürfen. Auch sogenannte GEMA-freie Musik oder spezielle Lizenzen von Verwertungsgesellschaften sind eine Option. Informieren Sie sich gründlich oder lassen Sie sich beraten.
  6. Kann ich mich beraten lassen, um rechtliche Fehler zu vermeiden?
    Ja, wir empfehlen, im Zweifel immer fachkundige Beratung einzuholen. Die Expertinnen und Experten von hof-nachfolge.de stehen Ihnen gerne für individuelle Fragen zur Verfügung. Mit einer professionellen Beratung können Sie sicherstellen, dass Sie Ihren Social-Media-Auftritt von Anfang an rechtskonform gestalten und teure Fehler vermeiden.

Damit wird deutlich: Die Nutzung von Musik in Instagram-Stories, Reels oder Videos ist kein „rechtsfreier Raum“. Die Erfüllung der rechtlichen Vorgaben ist für landwirtschaftliche Betriebe, die ihre digitale Präsenz professionell und rechtssicher aufbauen wollen, unerlässlich. Nutzen Sie daher die Beratungsangebote unserer Experten, um auf der sicheren Seite zu stehen.

Von Admin

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